Terms of use
AGB's
Zuletzt aktualisiert am 25.09.2023
1. Geltungsbereich und Form
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Silja Stallbaum (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden ("Auftraggeber"). Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b. Diese AGB haben Vorrang vor abweichenden oder ergänzenden AGB des Auftraggebers. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
c. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in Angeboten und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.
d. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Soweit nicht anders angegeben, schließt „Schriftlichkeit“ im Sinne dieser AGB die gesetzliche Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzlich zwingende Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und -leistungen, Leistungsbeschreibung, Vorentwürfe
a. Der Auftraggeber kann die Angebote und die jeweils beigefügte Leistungsbeschreibung innerhalb von vierzehn (14) Tagen annehmen, indem er dem Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftragnehmer maßgeblich ist. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftragnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Auftraggeber das Angebot innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden ist.
b. Die Leistungsbeschreibung beschreibt insbesondere die fachlich-technische Umsetzung der gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers und legt die vertragsgegenständlichen Teilleistungen und die Gesamtleistung („Vertragsleistungen“) fest. Der Auftragnehmer entwickelt die Leistungsbeschreibung in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
c. Die Vertragsleistungen des Auftragnehmers werden schrittweise gemäß dem im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung genannten Zeitplan erbracht. Die Parteien vereinbaren insbesondere, zu welchem Zeitpunkt erste Vorentwürfe vorzulegen und jeweils die Teilleistungen bzw. die Gesamtleistung abnahmefähig bereitzustellen sind.
d. Soweit nicht anders vereinbart, entwickelt und testet der Auftragnehmer für Webprojekte eine Funktionalität mit marktüblichen Browsern und Geräten. Dies umfasst die Browser Chrome, Firefox, Safari und Microsoft Edge jeweils abwärtskompatibel für zwei Vorversionen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich verfügbaren aktuellen Browserversion. Die getesteten Bildschirmauflösungen umfassen: Desktop (1512x982 Pixel (z.B. Macbooks) und 1440x1024 Pixel (z.B. Laptops)), Tablet (1194x834 Pixel) sowie Mobile (390x844 Pixel (z.B. iPhones) und 360x800 Pixel (z.B. Android)).
3. Mitwirkungspflichten und Verzug des Auftraggebers, Information
a. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies in der Leistungsbeschreibung festgehalten ist oder sich aus seinen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten ergibt. Der Auftraggeber wirkt insbesondere an der Erstellung der zur Vertragsdurchführung notwendigen Materialien mit bzw. liefert solche nach Vereinbarung.
b. Sofern kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart ist, zu dem Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zu erbringen sind, erfolgen sie auf Anforderung jeweils innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen.
c. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung oder (Teil-)Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnet der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung i.H.v. achthundert (300) EUR pro Werktag, beginnend mit dem zuvor bestimmten Tag der Mitwirkungshandlung bzw. – mangels einer solchen Bestimmung – mit der Mitteilung der Leistungsbereitschaft nach der in Ziff. 3.2 bestimmten Frist. Der Nachweis eines höheren Schadens und gesetzliche Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
d. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über den Stand des Projekts und der Vertragsleistungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise verstehen sich ab Werk und schließen Verpackung, Versand, Transport, Aufstellung, Montage, Einweisung, Schulung, Anwendersupport, Hosting und sonstige Nebenleistungen nicht ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
b. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den vereinbarten Preis nach erfolgter Leistung des Auftragnehmers zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug und innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum.
c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen, insbesondere dann, wenn der Umfang des Auftrags dies rechtfertigt. Dies wird im Angebot oder der Leistungsbeschreibung ausdrücklich festgehalten.
d. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verzug des Auftraggebers Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) p.a. zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien im Eigentum des Auftragnehmers.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
c. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) des Auftragnehmers aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.
d. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
e. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
6. Gewährleistung
a. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Vertragsleistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
b. Der Auftraggeber hat die Vertragsleistungen nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn ein Mangel nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Ablieferung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt wird. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf diese Frist und die Folgen einer unterlassenen Anzeige besonders hinweisen.c. Im Falle eines Mangels stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei (2) Jahre ab Ablieferung.
7. Haftung
a. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Auftragnehmer für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Auftragnehmer haftet nicht für die fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
b. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
c. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
8. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zwecke der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
9. Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
b. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
d. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.